Hausordnung der Smith’s Company Corporation (SCC)
Gültig für alle Geschäftsbereiche und Standorte der SCC
§1 – Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für sämtliche Gebäude, Büros, Produktionsstätten, Lagerhallen, Verkaufsflächen und sonstige Räumlichkeiten der Smith’s Company Corporation (SCC). Sie betrifft alle Personen, die diese Räumlichkeiten betreten – unabhängig von ihrer Funktion oder Zugehörigkeit.
§2 – Allgemeines Verhalten
- Auf dem gesamten Gelände ist ein respektvoller und höflicher Umgangston zu wahren.
- Beleidigungen, Diskriminierung, Belästigung und aggressive Verhaltensweisen werden nicht geduldet.
- Den Anweisungen des Sicherheitspersonals, der Mitarbeiter sowie der zuständigen Bereichsleitung ist Folge zu leisten.
§3 – Zugang und Ausweise
- Der Zutritt ist nur mit gültigem Mitarbeiterausweis, Besucherausweis oder durch schriftliche Genehmigung erlaubt.
- Besuchende müssen sich anmelden und registrieren. Ohne gültige Anmeldung kann der Zutritt verweigert werden.
- Mitarbeiterausweise sind sichtbar zu tragen.
§4 – Sicherheitsvorschriften
- Das Mitführen von Waffen, Drogen oder gefährlichen Gegenständen ist strengstens untersagt.
- Notausgänge und Fluchtwege dürfen nicht blockiert oder versperrt werden.
- Feuerlöscher, Brandmelder und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht zweckentfremdet oder manipuliert werden.
§5 – Hygiene und Ordnung
- Alle Bereiche sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.
- Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Rauchen ist nur in ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.
- Tiere sind nicht gestattet, außer mit Sondergenehmigung (z. B. Blindenhunde).
§6 – Foto-, Video- und Audioaufnahmen
- Jegliche Aufnahmen sind auf dem Gelände untersagt, es sei denn, sie wurden durch die Geschäftsleitung ausdrücklich genehmigt.
- Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Verweis vom Gelände und ggf. zu strafrechtlicher Verfolgung.
§7 – IT-Nutzung und WLAN
- Die Nutzung des firmeninternen WLANs ist nur autorisierten Personen gestattet.
- Das Einstecken privater Geräte an Unternehmensnetzwerke ist nicht erlaubt.
- Sicherheitsvorgaben der IT-Abteilung sind strikt zu befolgen.
§8 – Parken und Verkehr auf dem Gelände
- Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Stellflächen geparkt werden.
- Das Parken in Ladezonen, Feuerwehrzufahrten oder vor Notausgängen ist untersagt.
- Auf dem Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit und Rücksichtnahme auf Fußgänger.
§9 – Notfälle & Verhalten im Gefahrenfall
- Bei Feuer, Unfall oder anderen Notfällen ist sofort der Sicherheitsdienst oder die Notfallleitung zu informieren.
- Die ausgehängten Flucht- und Rettungspläne sind zu beachten.
- Erste-Hilfe-Kästen und Notruftelefone befinden sich an allen zentralen Standorten.
§10 – Zuwiderhandlungen
- Verstöße gegen diese Hausordnung können zum sofortigen Verweis vom Gelände, zum Hausverbot, zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder zur Anzeige bei den Behörden führen.
- In besonders schweren Fällen übernimmt die Internal Affairs Abteilung die Untersuchung.
§11 – Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird an allen Eingängen sowie zentralen Punkten ausgehängt. Mit dem Betreten des Geländes erklären sich alle Personen mit den Regeln dieser Hausordnung einverstanden.
Wenn du möchtest, kann ich daraus ein Aushang-Plakat, ein PDF mit offiziellem SCC-Layout oder eine Version mit Icons und Farben für Besucherbereiche machen. Sag einfach Bescheid!

